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Regelwerk der Wilden Liga Bielefeld

 
Präambel: Die Würde des Balles ist unantastbar
Vor dem Spiel:
§ 9 Der reguläre Spieltag ist der Sonntag. Die Mannschaft, die Heimrecht hat, kann Ort und Zeit des Spiels bestimmen.
§ 10 Spielabsagen können / müssen spätestens drei Tage vor dem vereinbarten / geplanten Spieltermin erfolgen. Die Mannschaft, die ein Spiel absagt, ist in der Pflicht frühzeitig einen Ersatztermin zu planen und anzubieten. Dabei hat die von der Spielabsage betroffene Mannschaft eine Mitwirkungspflicht. Wird kein neuer Spieltermin gefunden, wird die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für die "versetzte" Mannschaft gewertet.
§ 11 Wenn eine Mannschaft 45 Minuten nach der vereinbarten Treffzeit nicht erschienen ist, geht das Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten an den Gegner.
§ 12 Bei einem Punkt- oder Pokalspiel der Wilden Liga dürfen zur selben Zeit nicht mehr als zwei DFB-Vereinsspieler für eine Mannschaft auf dem Platz stehen.
 
 
 

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